Über uns

Volkshochschule Bosau e.V.

Die Volkshochschule (VHS) in Bosau bietet ein umfangreiches Kursprogramm mitten in der Holsteinischen Schweiz.

Viele kreative, gesundheitsorientierte, gesellschaftspolitische sowie
kulturelle Kurse und Einzelveranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
Die VHS besteht seit 1977 und wird seit 2022 in Trägerschaft eines Vereins und durch viele Ehrenamtliche ermöglicht. Bosau ist ein kleiner Ort mit einem engagierten Gemeindeleben mitten in der Holsteinischen Schweiz. Das Angebot der VHS zieht Kursteilnehmer aus der weiteren Region zwischen Bad Segeberg, Plön, Malente und Eutin an.
Wir haben kreative Techniken wie Pastellkreidemalen, Weben, Entspannungsverfahren wie Chakra-Energie-Massagen, Yoga, Singen und Tanz oder auch Rücken- und
Funktionsgymnastik, Nordic Walking und noch vieles mehr laufend im Programm.
Durch den ländlichen, seennahen Naturraum der Umgebung lassen sich auch sehr einfach Angebote zum Natur-und Artenschutz sowie Anregungen zu einem klimagerechten Lebensstil im Programm integrieren. Je nach Jahreszeit gibt es deshalb Tipps, um eine insektenfreundliche Wiese anzulegen, eine Kräuterwerkstatt, Pilze suchen im Herbst oder Informationen zur Energiewirtschaft.

Die Volkshochschule Bosau wird von dem Verein VHS Bosau e.V. getragen. Eine Mitgliedschaft hilft uns sehr. Sie können schon mit einem Jahresbeitrag von 30 Euro (Paare: 35 Euro) dabei sein und damit dafür sorgen, dass die Volkshochschule erhalten bleibt. Wir schicken gern Unterlagen zu, einfach eine Mail senden mit dem Hinweis Vereinsmitgliedschaft.

Kontakt: Yvonne Hagen 0178 444 8883

Telefon: 0 45 55 – 71 46 188

VR 4559 HL

Klaus Schröder – Vereinsvorsitzender

Yvonne Hagen – Leitung

Angela Dietrich – Kassenführung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

  1. Eine Anmeldung hat vor der Teilnahme an einem Kurs telefonisch, online oder schriftlich zu erfolgen. Teilnehmende von Fortsetzungskursen können sich auch über die Kursleitung anmelden.
  2. Da nur begrenzt Plätze vorhanden sind, ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich!
  3. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern alle Plätze belegt sind, erfolgt eine unverbindliche Vormerkung auf der Warteliste, um ggf. nachrücken zu können, wenn ein Platz frei wird.

Teilnahmeentgelt

  1. Das Teilnahmeentgelt ist ab der ersten Unterrichtseinheit oder bei Veranstaltungen vorab zu überweisen. In Ausnahmefällen kann auch vor Ort bar bezahlt werden.
  2. Die Anmeldung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.

Konditionen für die Bezahlung

Überweisen Sie die Kursgebühr bitte unter Angabe der Kursnummer (KN)  und des Titels. Die Zahlung ist nach der ersten Unterrichtseinheit in einer Summe fällig. Vorauszahlungen bitte nur bei bestätigter Durchführung des Kurses. Nichterscheinen während des Kurses berechtigt nicht zum anteiligen Abzug. 

Bankverbindung:

VHS Bosau

IBAN DE51 2139 2218 0000 3784 02

BIC GENODEF1EUT Volksbank Eutin eG

Zustandekommen der Veranstaltungen

  1. Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen, bei denen die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht ist. 
  2. Bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 8 Personen), gibt es außerdem die Möglichkeit, wenn die Teilnehmer einverstanden sind, die Veranstaltung / den Kurs mit einer angepassten Gebühr stattfinden zu lassen.

Stornierung einer Anmeldung

  1. Eine Stornierung der Anmeldung muss spätestens am fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung!
  2. Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von 50 % des Entgelts. Ohne Abmeldung wird das volle Entgelt fällig.
  3. Bei einer Abmeldung nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Nur aus zwingenden Gründen (Wegzug, langfristige Erkrankung u. a.) kann das Entgelt gegen einen schriftlichen Nachweis (ärztl. Attest, Meldebescheinigung u. a.) anteilig berechnet werden.
  4. Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.