ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Eine Anmeldung hat vor der Teilnahme an einem Kurs telefonisch, online oder schriftlich zu erfolgen. Teilnehmende von Fortsetzungskursen können sich auch über die Kursleitung anmelden.
2. Da nur begrenzt Plätze vorhanden sind, ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich!
3. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern alle Plätze belegt sind, erfolgt eine unverbindliche Vormerkung auf
der Warteliste, um ggf. nachrücken zu können, wenn ein Platz frei wird.
Teilnahmeentgelt
1. Das Teilnahmeentgelt ist ab der ersten Unterrichtseinheit oder bei Veranstaltungen vorab zu überweisen. In Ausnahmefällen kann auch vor Ort bar bezahlt werden.
2. Die Anmeldung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.
Konditionen für die Bezahlung
Überweisen Sie die Kursgebühr bitte unter Angabe der Kursnummer (KN) und des Titels. Die Zahlung ist nach der ersten Unterrichtseinheit in einer Summe fällig. Vorauszahlungen bitte nur bei bestätigter Durchführung des Kurses. Nichterscheinen während des Kurses berechtigt nicht zum anteiligen Abzug.
Bankverbindung:
VHS Bosau
IBAN DE51 2139 2218 0000 3784 02
BIC GENODEF1EUT Volksbank Eutin eG
Zustandekommen der Veranstaltungen
- Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen, bei denen die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht ist.
- Bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 8 Personen), gibt es außerdem die Möglichkeit, wenn die Teilnehmer einverstanden sind, die Veranstaltung / den Kurs mit einer angepassten Gebühr stattfinden zu lassen.
Stornierung einer Anmeldung
1. Eine Stornierung der Anmeldung muss spätestens am fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn bekannt
gegeben werden. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung!
3. Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von 50 % des Entgelts. Ohne Abmeldung wird das volle Entgelt fällig.
4. Bei einer Abmeldung nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Nur aus zwingenden Gründen (Wegzug, langfristige Erkrankung u. a.) kann das Entgelt gegen einen schriftlichen Nachweis (ärztl. Attest, Meldebescheinigung u. a. anteilig berechnet werden.
5. Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.